Grundlagenseminar das kommunale Mandat
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Frank Lange
Diplom Pädagoge, Skipper
Kommunale Mandate:
- Kreistagsabgeordneter im LK Gifhorn
- Ratsherr in der Samtgemeinde Papenteich und der Gemeinde Schwülper
- Mitglied der Verbandsversammlung im Regionalverband Großraum Braunschweig
Datum: Samstag 6. April 2024
Uhrzeit: 10:00 - 15:00
Mindestteilnehmerzahl: 7
Höchstteilnehmerzahl: 20
- Die Anmeldefrist ist abgelaufen.
Verein für Kommunalpolitik NIEDERSACHSEN e.V. Nichtmitglieder: 30,00 €
Verein für Kommunalpolitik NIEDERSACHSEN e.V. Mitglieder: 15,00 €
Anmeldung bis: 3. April 2024 20:00.
Zielgruppe:
Interessenten für ein ehrenamtliches kommunales Mandat ohne oder mit geringen Vorkenntnissen.
Ziel des Seminars ist es, Grundkenntnisse zum Kommunalverfassungsrecht zu vermitteln.
Ziel:
Das Seminar bietet einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben eines kommunalen Mandatsträgers. Was konkret ist zu erledigen; welche Rechte, aber vor allem auch welche Pflichten und Erwartungen resultieren daraus? Es wird aufgezeigt, worauf im Umgang mit den unterschiedlichen Seiten zu achten ist, welche Fallstricke es in der Kommunikation mit der Verwaltung, den Bürgern und vor allem auch der Politik gibt. Auf die Besonderheiten von Sitzungen wird ebenso eingegangen wie auf die Rolle von Ausschüssen.
Teil 1 Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Bürgerinformationssysteme
- Zuständigkeiten des Rates / Kreistages
- Die Vertretung und ihre Ausschüsse
- Hauptsatzung / Geschäftsordnung
- Gremienlauf
Teil 2 Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger
- Rede-, Antrags-, Anfragerechte
- Verschwiegenheit
- Umgang mit der Verwaltung
- Wahrnehmung des Mandates
Teil 3 Öffentliche und nichtöffentliche Vertretungssitzungen
- Welche Informationen darf ich öffentlich verwerten?
Teil 4 Entschädigungssatzung und Steuerfragen
Empfehlung:
Bereiten Sie sich nach dem Seminar über das Bürgerinformationssystem auf eine Rats- oder Kreistagssitzung vor. Nehmen Sie daran teil und bringen Sie eine Frage in der
Bürger-, Einwohnerfragestunde ein!